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Familien und Heranwachsende mit Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe (SPFH, Flexhilfen, Hilfen für junge Volljährige)

Unser Angebot der flexiblen erzieherischen Hilfen (Flexhilfen) richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in belastenden Lebenssituationen. Durch ein praktisches Miteinander im häuslichen Umfeld ganz im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wollen wir zur Verbesserung der persönlichen Lebenssituation beitragen. Ziel des familienorientierten Ansatzes ist, die Familien, Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensalltags zu unterstützen.

Dabei orientieren wir uns an der individuellen Lebenswelt der Familien, entwickeln mit ihnen gemeinsam einen individuellen Hilfe- und Bedarfsplan, identifizieren vorhandene Stärken und Schwächen.

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Unsere Angebote umfassen
  • Förderung und Stärkung individueller Kompetenzen

  • Insbesondere Erziehungskompetenzen von Eltern 

  • Klärung des spezifischen Förderbedarfs der Kinder und Jugendlichen

  • Gemeinsame Entwicklung neuer, verträglicherer Strategien im Zusammenleben

  • Rückführung von Kindern aus Heimen oder Pflegefamilien

  • Finanzielle Beratung/ Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten

  • Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Lebenskrisen

  • Intensive Begleitung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Verselbständigungsprozess 

  • Anleitung zur Haushaltsführung 

  • Einsatz vielseitiger Methoden, unter anderem erlebnispädagogische Elemente, kreatives Gestalten, systemische Ansätze, Modelllernen

Der Name zeigt bereits den Schwerpunkt der Jugendhilfe-maßnahme. Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konflikt-bewältigung probiert und geübt. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) gedacht.

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer-

Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern und die Aufstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden. Indikation für die intensive Hilfe sind Familien, in denen eine Multiproblematik vorliegt (emotionale, soziale und ökonomische Probleme).

Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern mit ganz praktischen Hilfen bei Fehlern in der Kindererziehung (Vernachlässigung, Misshandlung), in der Versorgung des Haushalts und bei unangemessenem Ausgabeverhalten (bei knappen Einnahmen) unterstützt werden. Dies geschieht insbesondere: bei einer gravierenden häuslichen Unterversorgung (Bildung, Hygiene, Wohnung...) oder bei unmittelbaren zeitlich befristeten Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen. Immer muss aber auch ein erhöhter erzieherischer Bedarf – also die Notwendigkeit der Erziehungshilfe – vorliegen. Der erzieherische Bedarf wird – wie alle Hilfen zur Erziehung – über das Wohl des oder der Kinder und dessen notwendige Verbesserung definiert. Die Hilfe ist eine der Möglichkeiten, die Jugendämter im Rahmen der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) anbieten, auch um eine Herausnahme der Kinder zu vermeiden.

Sozialpädagogische Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in ihrer Wohnung. Bei ihren Besuchen erleben Familienhelfer die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach naheliegenden und passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch SPFH nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die im Hilfeplan vereinbarten Ziele zu erreichen. Als zentrale Kennzeichen dieses Ansatzes können die Arbeit im Bereich des familiären Heims und die Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis gelten. Dies ist die Basis, um auch tiefgreifende Problemlagen behandeln zu können und verschiedene sozialpädagogische Methoden einzusetzen.

Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen. Die Leistungen können beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragt werden. Der Antrag muss allerdings frühzeitig, ungefähr sechs Monate vor dem 18. Geburtstag eigenhändig gestellt werden.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Flexhilfen

Hilfen für junge Volljährige

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